Gremien |
Der Pfarrgemeinderat St. Sturmius |
Aufgaben des Pfarrgemeinderats Als Grundlage für die laufende Aufgabenwahrnehmung dient die bischöflich genehmigte PGR-Satzung Zu den wesentlichen Aufgaben des Pfarrgemeinderates zählen: - Mitverantwortung in der Leitung der Pfarrgemeinde als Beratungs- und Beschlussgremium - Förderung und Koordination der einzelnen Gruppen - die Durchführung gemeinsamer Aufgaben beschließen und erforderliche Einrichtungen schaffen - die Anliegen der Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit vertreten - zur Haushaltsvorlage des Kirchenvorstandes Stellung nehmen Diese Mitglieder unseres Pfarrgemeinderates übernehmen Verantwortung für die Gestaltung einer lebendigen Gemeinde: Brüggemann, Kathrin Vorsitzende Borne, Stephan Burgmaier, Anna Klöpper, Karin Koschick, Angelika Kunert, Danuta Lorenz-Vollmers, Barbara Packner, Klaudia Pavkovic, Mara Schwan, Christoph Sievers, Klaus Sievers, Pia Cäcilia Als Hauptamtliche : Pfarrer Peter Wolowiec |
Der Kirchenvorstand St. Sturmius |
Aufgaben des Kirchenvorstands Nach dem Kirchenvermögensverwaltungsgesetz für die Diözese Hildesheim ist für jede Pfarrgemeinde ein Kirchenvorstand zu bilden, der die Kirchengemeinde vertritt. Zu den wesentlichen Aufgaben des Kirchenvorstandes zählen: - die Führung des Vermögensverzeichnisses - die Feststellung und öffentliche Auslage des Haushaltsplanes - die Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung sowie dessen Auslage - die Prüfung der Jahresrechnungen gemeindlicher Initiativen - die Verwaltung der Liegenschaften, des Inventars und der Finanzen - die Organisation laufenden Betriebes Diese Mitglieder unseres Kirchenvorstandes übernehmen Verantwortung für unsere ganze Gemeinde : Pfarrer Peter Wolowiec Vorsitzender Spohr, Joachim Stellvertreter Beine, Björn Dlugosch, Hans-Georg Ernst, Peter Koschick, Horst Kunert, Krystian Pampuch, Günter Schüler, Andja Stiebler, Hans Georg Suhr, Michael |
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